Rechzeitig Vorsorge zu treffen, ist immer noch der beste Schutz vor Vermögensverlust. Fallen erst einmal Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer im Erbfall an, stellt es nicht nur eine erhebliche finanzielle Belastung für die Erben dar, sondern es kann zu unerwarteten Problemen führen. Unter Umständen kann es dazu führen, dass die Erben empfindliche Einbußen hinnehmen müssen und die Betriebsnachfolge gefährdet wird oder das Eigenheim verkauft werden muss im ungünstigsten Fall. Solche Konsequenzen sind natürlich nicht immer gegeben, dennoch sollten Sie Ihr Privatbesitz und Ihr Betriebsvermögen beizeiten schützen.
Zwei Möglichkeiten stehen Ihnen offen bei der Vermögensnachfolge: Das Schenken oder das Vererben. Im Hinblick auf die anfallende Erbschaftsteuer im Erbfall, werden Sie möglicherweise eine oder mehrere Schenkungen zu Lebzeiten in Betracht ziehen. Solche Entscheidungen verlangen nach einer sorgfältigen Analyse Ihrer Situation und eine genaue Abwägung der Vor- und Nachteile. Unsere intensive Beratung ermöglicht es Ihnen, eine individuelle Nachfolgeregelung zu treffen und enorme Steuerbelastungen zu vermeiden.