Erbschaftssteuer

Im Erbfall ist Bedacht und guter Rat angesagt

Das Thema Erbschaftsteuer ist meistens mit Unsicherheit und etlichen Fragen verbunden.  Wenn Sie ein Erbe antreten und dadurch Vermögenswerte erwerben, müssen Sie mit dem Finanzamt rechnen und eventuell Erbschaftsteuer entrichten.

Wir sind Ihnen bei allen Aspekten des Erbens und Vererbens behilflich.

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Berechnung der Erbschaftsteuer

Bedacht und guter Rat

Wie viel Erbschaftsteuer im Einzelfall zu entrichten ist, richtet sich nach der Höhe der Vermögenswerte und dem Verwandtschaftsgrad. Dementsprechend können Sie als Erbe andererseits von Freibeträgen profitieren und andere Möglichkeiten zur Senkung der Steuerlast. Die Auseinandersetzung mit den notwendigen Formalitäten und Fristen, die Berechnung der Erbschaftssteuer und die Berücksichtigung von Freibeträgen etc. sollten Sie so früh wie möglich in Angriff nehmen.

In dieser Situation, wo Sie sehr viel zu bedenken haben und einiges an Formalitäten bewältigen müssen, können wir Sie stark entlasten. Wir bieten Ihnen die erforderliche Unterstützung bei der Berechnung der Erbschaftsteuer, beim Ausfüllen der Steuererklärung und beraten Sie zu den Möglichkeiten der Steuerersparnis.

  • Wie viel Erbschaftssteuer müssen Sie eventuell bezahlen?
  • Ist in Ihrem Fall eine Erbschaftsteuererklärung notwendig?
  • Welche Fristen müssen Sie beachten?

Hohe Steuerbelastungen vermeiden

Rechzeitig Vorsorge zu treffen, ist immer noch der beste Schutz vor Vermögensverlust. Fallen erst einmal Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer im Erbfall an, stellt es nicht nur eine erhebliche finanzielle Belastung für die Erben dar, sondern es kann zu unerwarteten Problemen führen. Unter Umständen kann es dazu führen, dass die Erben empfindliche Einbußen hinnehmen müssen und die Betriebsnachfolge gefährdet wird oder das Eigenheim verkauft werden muss im ungünstigsten Fall. Solche Konsequenzen sind natürlich nicht immer gegeben, dennoch sollten Sie Ihr Privatbesitz und Ihr Betriebsvermögen beizeiten schützen.

Zwei Möglichkeiten stehen Ihnen offen bei der Vermögensnachfolge: Das Schenken oder das Vererben. Im Hinblick auf die anfallende Erbschaftsteuer im Erbfall, werden Sie möglicherweise eine oder mehrere Schenkungen zu Lebzeiten in Betracht ziehen. Solche Entscheidungen verlangen nach einer sorgfältigen Analyse Ihrer Situation und eine genaue Abwägung der Vor- und Nachteile. Unsere intensive Beratung ermöglicht es Ihnen, eine individuelle Nachfolgeregelung zu treffen und enorme Steuerbelastungen zu vermeiden.